Guest Biggi1963 Posted September 11, 2006 Report Share Posted September 11, 2006 Mein Sohn erzählte mir gestern von einer Ebay-Auktion, bei der jemand Fotos eines Ferraris eingestellt hat, mit einem wohl klitzekleinen Hinweis darauf das es sich "nur " um Fotos handelte und hat damit 35.000,-- EUR abkassiert.Muss wohl schon was her sein. Hat das einer von Euch zufällig gesehen? Wäre dieses gebot eigentlich bindend? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Administrators KaeptnCaipi Posted September 11, 2006 Administrators Report Share Posted September 11, 2006 RE: Ferrari-Fotos für 35.000,-- EUR?Bei eBay tauchen immer wieder mal solche Kuriositäten auf. Wenn der Zusatz, dass es "nur" Fotos sind, dabei stand, müsste das Gebot bindend sein. Bin aber kein Anwalt, um das 100% sicher sagen zu können.Wenn manche Leute die Beschreibung net genau lesen können... selbst Schuld. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lilly Posted September 11, 2006 Report Share Posted September 11, 2006 Sicher NICHT!Zum einem muss ein Angebot klar und deutlich das Verkaufsobjekt beschreiben.Zum anderen gibt es da Mittlerweile Rechtssprechungen bezüglich der "Guten Sitten" - Drei (Eigentlich recht berühmte) Beispiele:Vor Jahren verkaufte ein Mann einen etwa 9 Monate alten VW Passat in ebay. Er bekam aber nur rund 350,-- Mark dafür. Musste er NICHT verkaufen - für das Geld.Eine Frau steigerte ein Haus für nur einen Euro (kein Witz) - und Klagte, ohne Erfolg.Eine Familie kaufte einen Van - für rd. 30.000,-- Euro. Im Angebot war irgendwo klein geschrieben, daß es sich hierbei nur um ein Spielzeug-Auto handele: Die Familie hat nicht nur Ihr Geld wiederbekommen, sondern auch noch einen saftigen Schadednsersatz zugesprochen...Das sind alles Fälle, die Irgendwann mal durch die Presse gingen und gegen die "guten Sitten" verstoßen, so das Groß der Urteile.Ich interessiere mich dafür (Recht & Internet-Recht) und weiß das deswegen noch...Wobei - Es kibt noch viel Kuriosere Geschichten, ratet mal woher??? 3-2-1...???Also normalerweise muss ein solcher Hinweis gut sichtbar und Auffällig im Angebot enthalten sein. Hier in Good old Germany zumindest. Aber Interessiert hätt mich das schon auch :DDrum schau ich auch immer die Bildchen genau mit an :DNoch was Interessantes zum Thema Rechtspsrechung:http://www.mein-recht-im-netz.de/recht+gesetz/rg_rspr.htmDon Escobar Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Administrators KaeptnCaipi Posted September 11, 2006 Administrators Report Share Posted September 11, 2006 Hi Don Escobar,ok, dann bin ich jetzt wieder schlauer. :DHabe von den Haus für 1 Euro auch gehört. Wie die ganzen Geschichten ausgegangen sind, hatte ich aber net weiter verfolgt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flagler Posted September 11, 2006 Report Share Posted September 11, 2006 Das mit den guten Sitten stimmt. Es ist ja mittlerweile so, dass man sogar nur die "üblichen Preise" zahlen muss, wenn es sich offensichtlich um Wucher handelt. Natürlich alles nur auf dem Klageweg... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lilly Posted September 11, 2006 Report Share Posted September 11, 2006 @FlaglerStimmt - und das ist auch gut so!Leider gibt es im I-Net mittlerweile zuviele Ganoven , wurde Zeit, daß die Gerichte da was unternommen haben... :klatsch:Ich habe Kunden, die würden sich nicht mal trauen, auf eine so klasse Site - wie es diese hier ist :blumen: :klatsch:- zu gehen, weil sie dermaßen schlechte Erfahrungen mit dem Internet gemacht haben... ?(Don Escobar Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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